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   OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10   

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OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10 (https://dejure.org/2010,3158)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 (https://dejure.org/2010,3158)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. November 2010 - 2 A 29/10 (https://dejure.org/2010,3158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels einer Gemeinde gegen die gerichtliche Aufhebung einer aufgrund eines gemeindlichen Bebauungsplans zulässigen Baugenehmigung eines Dritten; Beweiskraft eines Eingangsstempels eines Gerichts sowie Anforderungen an den Nachweis seiner ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels einer Gemeinde gegen die gerichtliche Aufhebung einer aufgrund eines gemeindlichen Bebauungsplans zulässigen Baugenehmigung eines Dritten; Beweiskraft eines Eingangsstempels eines Gerichts sowie Anforderungen an den Nachweis seiner ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (35)

  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 5 K 1831/08

    Erfolgreiche Anfechtung der Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum durch

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    Die Berufungen der Beigeladenen zu 1) und zu 2) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16. Dezember 2009 - 5 K 1831/08 - werden zurückgewiesen.

    (vgl. hierzu den Aufklärungsbeschluss vom 25.6.2009 - 5 K 1831/08 -, Blätter 120 - 126 der Gerichtsakte) Die vom Rat beschlossene geänderte Führung der Baugrenze an der West- und Nordseite des Baufensters auf dem Grundstück einer Einwendungsführerin sowie die Erhöhungen von Grundflächen- und Baumassenzahlen im gesamten Geltungsbereich seien in der Urkunde nicht umgesetzt beziehungsweise nicht dargestellt worden.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.12.2009 - 5 K 1831/08 - die Klage abzuweisen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.12.2009 - 5 K 1831/08 - die Klage abzuweisen.

    (vgl. auch hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.12.1999 - 2 R 4/99 -, SKZ 2000, 97 Leitsatz Nr. 24) Das mit dem Rechtsmittel angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.12.2009 - 5 K 1831/08 -, mit dem die Baugenehmigung des Beklagten vom 3.6.2008 für den "Neubau eines Einkaufszentrums" nördlich der Walter-von-Rathenau-Straße auf dem Gebiet der Beigeladenen zu 2) aufgehoben wurde, verletzt diese nicht in eigenen Rechten.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 10 (DOZ Zweibrücken)) Wie der Wortlaut des § 11 Abs. 3 BauNVO 1990 unschwer erkennen lässt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei den dort in Satz 1 unter der Nr. 1 ohne weitere Maßgabe genannten Einkaufszentren (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, SKZ 2010, 14 ff., BRS 74 Nr. 81) generell die städtebaulich negativen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO eintreten, wobei die Perspektive nach dem Wortlaut dieser Bestimmung ausdrücklich auch die Nachbargemeinden einschließt.

    (vgl. BVerwG, Urteile vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 10 und vom 27.4.1990 - 4 C 16.87 -, BRS 50 Nr. 67) Die Vorschrift zeigt, dass der Bundesgesetzgeber von der Vorstellung geleitet war, dass selbst bei auf dem Gebiet der Standortgemeinde vorhandenen Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten (§§ 6, 8 und 9 BauNVO) für großflächigen Einzelhandel, insbesondere Einkaufszentren, eine ganz gezielte Betätigung der gemeindlichen Planungsbefugnis erforderlich ist, um die Zulassungsvoraussetzungen zu schaffen.

    (vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BRS 65 Nr. 10 (DOZ Zweibrücken) mit zahlreichen Nachweisen aus der eigenen Rechtsprechung) Daher kommt es nicht darauf an, ob, wo und in welchem Umfang - wie die Beigeladenen geltend gemacht haben - die Klägerin selbst eine Ansiedlung großflächigen Einzelhandels auf ihrem Stadtgebiet betrieben hat.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    Ausgehend von dem Grundgedanken des § 1 Abs. 4 BauGB der inhaltlichen Konformität und der sich hieraus ableitenden dauerhaften Pflicht zur inhaltlichen Anpassung der von der Planungsebene her untergeordneten gemeindlichen Bauleitplanung (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14.5.2007 - 4 BN 8.07 -, BRS 71 Nr. 29, und Urteil vom 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BRS 66 Nr. 1) kann nicht ernsthaft zweifelhaft sein, dass hier eine Pflicht der Beigeladenen zu 2) zur Korrektur der im Jahr 1965 vom Gemeinderat getroffenen Festsetzungen bestand.

    (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, NVwZ 2004, 220 = BRS 66 Nr. 1) Schon in den allgemein formulierten Leitvorstellungen des Bundesgesetzgebers für eine nachhaltige Raumentwicklung wird gerade im Zusammenhang mit dem "Zentrale-Orte-Konzept" der Raumplanung, also auch der Landesplanung, die Vorgabe gemacht, die "räumlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Innenstädte und örtlichen Zentren als zentrale Versorgungsbereiche zu schaffen" (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 ROG).

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.4.2000 - 4 C 5.99 -, BRS 63 Nr. 115, siehe auch das Urteil vom 12.12.1991 - 4 C 31.89 -, BRS 52 Nr. 136, wonach die gemeindliche Planungshoheit auch dann verletzt sein kann, wenn die Bauaufsichtsbehörde sich weigert, gegen ein Vorhaben einzuschreiten, das sie rechtsirrig für genehmigungsfrei hält und der Gemeinde ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ihren Antrag auf Beseitigung einer rechtswidrig ohne Baugenehmigung errichteten Anlage zusteht) Diese Rechtsprechung lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass die gemeindliche Planungshoheit berührt wird, wenn ein Bauvorhaben im Anwendungsbereich des § 35 BauGB entweder zugelassen oder (auch nur) verwirklicht wird.

    (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, BRS 50 Nr. 86, vom 14.4.2000 - 4 C 5.99 -, BRS 63 Nr. 115).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Urteil vom 1.7.2010 - 4 C 4.08 -, ZfBR 2010, 682, im Zusammenhang mit der rechtsstaatlich gebotenen Ausfertigung von Rechtsnormen als deren Wirksamkeitsvoraussetzung , m.z.N.).

    Über die den Standortgemeinden durch § 36 Abs. 1 BauGB bei der Zulassung von Bauvorhaben in diesem Bereich eingeräumten Beteiligungsrechte (vgl. auch in dem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 1.7.2010 - 4 C 4.08 -, BauR 2010, 1874, zu einem Fall der Ersetzung des Einvernehmens durch die Genehmigungsbehörde, wonach in dieser Verfahrenskonstellation, in der es um eine von der Gemeinde angestrebte Verhinderung eines - ohne ihr Einvernehmen - zugelassenen Bauvorhabens auf das Rechtsmittel der Gemeinde die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen sind) hinaus steht den Gemeinden kein eigenes subjektives Recht auf "Einhaltung" dieser Vorschriften dergestalt zu, dass eine - unterstellt - fehlerhafte Verneinung dieser Genehmigungsvoraussetzungen durch die Baugenehmigungsbehörde eine Verletzung ihrer Planungshoheit begründen könnte.

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 1. Auflage 2009, § 214 Rn 141, 142 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 7.11.1997 - 4 NB 48.96 -, BRS 59 Nr. 32, wonach Schritte des vorangegangenen Verfahrens nur dann wiederholt werden müssen, wenn sie ihrerseits durch den Fehler "infiziert" sind; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Auflage 2005, Rn 1165) Gerade für die insoweit geltenden Regelfälle der inhaltlich identischen Inkraftsetzung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung jedoch Grenzen mit Blick auf eine zeitlich lange nach dem Satzungsbeschluss erfolgende Bekanntmachung entwickelt.

    (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12.3.2008 - 4 BN 5.08 -, BRS 73 Nr. 32) Nur wenn sich ausnahmsweise die Sach- und Rechtlage seit der Beschlussfassung des Gemeinderats (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) so grundlegend geändert hat, dass ein zunächst unbedenkliches Abwägungsergebnis jetzt "nicht mehr haltbar" erscheint, darf die Gemeinde von der Befugnis nach § 214 Abs. 4 BauGB keinen Gebrauch mehr machen; (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.8.2000 - 4 CN 2.99 -, BRS 63 Nr. 42, Beschluss vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 -, BRS 59 Nr. 31) tut sie das dennoch, so kommt durch eine bloße Neubekanntmachung kein wirksamer Bebauungsplan zustande.

  • BVerwG, 08.03.2006 - 4 B 75.05

    Flächennutzungsplan; Fristverlängerung; wichtige Gründe; Gesetzesänderung;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    (vgl. beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 8.3.2006 - 4 B 75.05 -, BRS 70 Nr. 2, wonach die Pflicht zur Anpassung der örtlichen Planung nach § 1 Abs. 4 BauGB nicht nur auf eine "punktuelle Kooperation", sondern auf eine dauerhafte inhaltliche Übereinstimmung der beiden Planungsebenen zielt) Das gilt erst recht für die hier beabsichtigte erstmalige Inkraftsetzung des Bebauungsplans "Ober dem Mühlenweg und Hohweiher " im September 2009.

    (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 8.3.2006 - 4 B 75.05 -, BRS 70 Nr. 2, und vom 14.5.2007 - 4 BN 8.07 -, BRS 71 Nr. 29) Wie sich die rechtliche Situation in entsprechenden Plangebieten vor dem Inkrafttreten der Novelle zur Baunutzungsverordnung 1968 tatsächlich wirksam gewordener Bebauungspläne darstellt, spielt für die Beantwortung dieser Frage keine Rolle.

  • BVerwG, 14.05.2007 - 4 BN 8.07

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Anpassung; Anpassungspflicht.

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    Ausgehend von dem Grundgedanken des § 1 Abs. 4 BauGB der inhaltlichen Konformität und der sich hieraus ableitenden dauerhaften Pflicht zur inhaltlichen Anpassung der von der Planungsebene her untergeordneten gemeindlichen Bauleitplanung (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14.5.2007 - 4 BN 8.07 -, BRS 71 Nr. 29, und Urteil vom 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BRS 66 Nr. 1) kann nicht ernsthaft zweifelhaft sein, dass hier eine Pflicht der Beigeladenen zu 2) zur Korrektur der im Jahr 1965 vom Gemeinderat getroffenen Festsetzungen bestand.

    (vgl. auch hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 8.3.2006 - 4 B 75.05 -, BRS 70 Nr. 2, und vom 14.5.2007 - 4 BN 8.07 -, BRS 71 Nr. 29) Wie sich die rechtliche Situation in entsprechenden Plangebieten vor dem Inkrafttreten der Novelle zur Baunutzungsverordnung 1968 tatsächlich wirksam gewordener Bebauungspläne darstellt, spielt für die Beantwortung dieser Frage keine Rolle.

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 25.91 -, BRS 55 Nr. 44, und vom 20.5.2010 - 4 C 7.09 -, DVBl 2010, 1235, wonach wegen fehlender Verpflichtung der Gemeinden zur Begründung der Verweigerung des Einvernehmens eine Prüfung nicht nur auf die Aspekte beschränkt werden darf, die in der Begründung für die Versagung tatsächlich benannt worden sind) Auch in einem Fall, in dem sich die beigeladene Gemeinde gegen ein stattgebendes Urteil des Verwaltungsgerichts in einem Rechtsstreit, in dem sich der Bauherr erstinstanzlich erfolgreich mit der Anfechtungsklage gegen eine bauaufsichtsbehördliche Beseitigungsanordnung für ein von der Gemeinde nach § 35 BauGB für unzulässig gehaltenes Bauvorhaben im Außenbereich gewandt hatte, wurde die Rechtsmittelbefugnis der Gemeinde unter Verweis auf die grundgesetzlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsgarantie und das sich daraus ableitende Recht, in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze im Wege der Bauleitplanung die Bodennutzung für ihr Gebiet festzulegen, bejaht.

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 25.91 -, BRS 55 Nr. 44, wonach die inzidente Verwerfung eines Bebauungsplans im gerichtlichen Verfahren "offensichtlich in die gemeindliche Planungshoheit eingreift") In der hier vorliegenden Fallkonstellation, dass dem ausdrücklich betätigten Planungswillen die Ausführung des von der Genehmigungsbehörde - hier dem Beklagten - zugelassenen Bauvorhabens entspricht, hat die Aufhebung der Baugenehmigung zwar im Ergebnis weniger gravierende Auswirkungen auf die Rechtsposition der Gemeinde, da allein hierdurch keine baulichen Fakten geschaffen werden und die Entscheidung vom Streitgegenstand her weder eine verbindliche Verhinderung des Vorhabens beinhaltet, noch im Falle des Erfolgs des Rechtsmittels mit Blick auf die Dispositionsbefugnisse der Bauherrin sicher wäre, dass das Vorhaben - im konkreten Fall das Einkaufszentrum - realisiert wird.

  • OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
    Dass es sich hier entgegen der Darstellung der Beigeladenen zu 1) um ein solches handelt, (vgl. zu dem Begriff etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, SKZ 2010, 14 ff. = BRS 74 Nr. 81; zur Unzulässigkeit großflächigen Einzelhandels in einem auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung 1977 festgesetzten Gewerbegebiet Beschluss vom 19.2.2009 - 2 A 254/08 -, SKZ 2010, 19 ff., BRS 74 Nr. 80) steht nicht ernstlich in Zweifel.

    Die vorgesehene Verkaufsfläche von rund 13.000 qm überschreitet den heute auch für sonstige Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels, die kein Einkaufszentrum darstellen, zugrunde zu legenden Schwellenwert (800 qm) (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BauR 2006, 639, zustimmend unter Verweis auf die Rechtsanwendung insoweit erzielte Rechtssicherheit Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Auflage 2008, § 11 Rn 19.9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.2.2009 - 2 A 254/08 -, SKZ 2010, 19 ff., BRS 74 Nr. 80) um ein Vielfaches (Faktor 16, 25).

  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

  • OVG Saarland, 14.12.1999 - 2 R 4/99

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen nur bei materieller Beschwer

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 A 1676/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 NB 48.96

    Bauplanungsrecht - Rückwirkende Inkraftsetzung eins Bebauungsplans; Rückwirkung,

  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

  • BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen)

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 BN 32.97

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 251/99

    Vermutung der Richtigkeit des Eingangsstempels

  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

  • BGH, 26.06.1997 - V ZB 10/97

    Zeitpunkt der Zustellung an einen Rechtsanwalt

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Die landesplanerischen Vorgaben im Teilabschnitt Siedlung des Landesentwicklungsplans (LEP Siedlung 2006) zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsunternehmen unterliegen mit Blick auf den Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG und die sich daraus ergebende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes keinen kompetenzrechtlichen Bedenken (Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17).

    Soweit die Antragsteller in dem Zusammenhang im Anschluss an eine Entscheidung des OVG Münster vom September 2009(vgl. OVG Münster, Urteil vom 30.9.2009 - 10 A 1676/08 -, BRS 74 Nr. 5 = BauR 2010, 426; zur Zurückweisung der gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil erhobenen Beschwerde BVerwG, Beschluss vom 14.4.2010 - 4 B 78.09 -, DVBl 2010, 839) zu dem § 24 Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen (LEPro NW) geltend machen, die Vorgaben im LEP Siedlung 2006 enthielten bodenrechtliche Regelungen im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG und seien daher von der Landesregierung des Saarlandes "kompetenzwidrig" erlassen worden, ist der Senat dem für das saarländische Landesplanungsrecht nicht gefolgt.(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17, mit ausführlicher Begründung) Insoweit ist im Übrigen nicht erkennbar, welchen rechtlichen Vorteil die Antragsteller für ihr Anliegen im vorliegenden Verfahren aus der partiellen Ungültigkeit des LEP Siedlung 2006 ableiten möchten.

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 LC 83/22

    Baugenehmigung; Bebauungsplan; Decathlon; Einzelhandel; großflächiger

    Ein Bebauungsplan sei entweder wirksam oder unwirksam; eine partielle Wirksamkeit hinsichtlich der interkommunalen Abwägung komme nicht in Betracht (vgl. Saarl. OVG, Urt. v. 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, BRS 76 Nr. 200 = juris Rn. 68).

    Der Senat folgt auch nicht der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, BRS 76 Nr. 200 = juris Rn. 68), wonach allein die Unwirksamkeit des der Baugenehmigung zugrundeliegenden Bebauungsplans - und damit das Fehlen einer rechtswirksamen interkommunalen Abstimmung - mit Blick auf § 2 Abs. 2 BauGB zum Erfolg der Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung führe, weil ein Bebauungsplan nicht "partiell" wirksam sein könne.

  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Beigeladenen (vgl. allgemein zu den Anforderungen an die Statthaftigkeit bei Rechtsmitteln von Beigeladenen zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17 ff., 19) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17.1.2011 - 5 L 2428/10 - ist unbegründet.
  • VG Ansbach, 17.11.2021 - AN 17 K 20.01448

    Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebs

    Ein Bebauungsplan darf aber auch mit Blick auf § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB jedenfalls dann nicht (mehr) von der Gemeinde in Kraft gesetzt werden, wenn sich das Abwägungsergebnis und damit der Planinhalt im Hinblick auf zwischenzeitlich eingetretene Entwicklungen und Veränderungen der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft beziehungsweise rechtswidrig darstellt (vgl. OVGSaarl, U.v. 11.11.2010 - 2 A 29/10 - juris Rn. 55).

    Dieser im Rechtsstaatsgebot wurzelnde Grundsatz gilt allgemein für das Bauleitplanverfahren, wobei ein langer Zeitraum zwischen der Abwägungsentscheidung des Gemeinderats, hier im September 1992, und der Inkraftsetzung des Plans, hier durch die Neubekanntmachung im Oktober 2019 über 27 Jahre später, allein eine solche Annahme zwar noch nicht rechtfertigt, indes indiziellen Charakter erlangen kann (vgl. OVG Saarl, U.v. 11.11.2010 - 2 A 29/10 - juris Rn. 55 ff. m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 11.09.2019 - 1 KO 597/17

    Gebäudegleiche Wirkungen eines ca. 30 m hohen Schleuderbetonmasts mit einem

    Rdn. 19; OVG Saarland, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 - BRS 76 Nr. 200 = juris, insb.
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Beigeladenen(vgl. allgemein zu den Anforderungen an die Statthaftigkeit bei Rechtsmitteln von Beigeladenen zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17 ff., 19) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4.11.2011 - 5 L 624/11 - ist unbegründet.
  • OVG Saarland, 30.08.2016 - 2 B 224/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nachbarschutz gegen Stellplätze

    Die gemäß § 146 VwGO statthaften Beschwerden(vgl. allgemein zur Rechtsmittelbefugnis Beigeladener (§ 65 VwGO) etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17 ff. oder BRS 76 Nr. 200) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 29.6.2016 - 5 L 815/16 -, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines "Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten und 14 PKW-Außenstellplätzen" auf dem Grundstück Parzelle Nr. 184/13 in Flur 11 der Gemarkung A-Stadt (Anwesen E-Straße 21) angeordnet wurde, sind zulässig und begründet.
  • OVG Saarland, 12.01.2016 - 2 B 220/15

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Ansiedlung eines Verbrauchermarkts;

    Ob bei Festsetzungen, die sich unterhalb der Schwelle zum großflächigen Einzelhandel bewegen, überhaupt noch Raum für die Annahme eines qualifizierten Abstimmungsbedarfs im Sinne des § 2 Abs. 2 BauGB bleibt,(vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 - (juris)) erscheint durchaus fraglich, muss aber hier nicht entschieden werden, da die städtebaulichen Auswirkungen dann regelmäßig von entsprechend geringerem Gewicht sind.
  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 9 ZB 22.1256

    Vorbescheid für Einzelhandelsbetrieb - gewachsenes Einkaufszentrum

    Das Verwaltungsgericht hat außerdem mit Blick auf § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO zutreffend u.a. ein bestehendes Planungserfordernis als relevanten öffentlichen Belang angesehen, den das hier beantragte sonstige Vorhaben beeinträchtigt (vgl. § 35 Abs. 2 BauGB; BVerwG, U.v. 1.8.2002 a.a.O. juris Rn. 17 ff., 25 f.; B.v. 22.12.2009 - 4 B 25.09 - juris Rn. 6; OVG Saarl, U.v. 11.11.2010 - 2 A 29/10 - juris Rn. 77) Diesbezüglich hat der Kläger lediglich geltend gemacht, dass das Vorhaben kein Einkaufszentrum entstehen lasse, womit er aber nicht durchdringt.
  • OVG Saarland, 20.09.2013 - 2 B 339/13

    Einstweilige Anordnung - Nachbarschutz gegen Wohnhausneubau

    Da das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragsteller auf Anordnung der nach § 212a Abs. 1 BauGB entfallenden aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gegen die den Beigeladenen im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO 2004 erteilte Baugenehmigung vom 22.11.2012 für den "Neubau eines Einfamilienwohnhauses" zurückgewiesen hat, die Beigeladenen also insoweit durch die Entscheidung nicht "beschwert" sind,(vgl. allgemein zur Rechtsmittelbefugnis Beigeladener (§ 65 VwGO) etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 11.11.2010 - 2 A 29/10 -, SKZ 2011, 17 ff. oder BRS 76 Nr. 200) ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren davon auszugehen, dass sich deren Rechtsmittel ausschließlich gegen den stattgebenden Teil der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich des zuvor erwähnten Anordnungsbegehrens richtet.
  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines

  • VG Ansbach, 14.02.2023 - AN 3 K 20.01764

    Baurecht, Erteilung einer isolierten Befreiung, Rückwirkende Inkraftsetzung eines

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